Eine gesetzlich anerkannte Heilmethode
In Österreich ist die Psychotherapie (PTH) mit in Kraft Treten des Psychotherapiegesetzes seit 1991 eine gesetzlich anerkannte Heilmethode geworden. Dem zufolge ist die/der PsychotherapeutIn nach erfolgtem Eintrag in der Psychotherapeutenliste zur selbstständigen Ausübung der Psychotherapie berechtigt.
Somit ist neben dem Heilberuf des Arztes/Ärztin ein relativ neuer, selbstständiger Gesundheits und Heilberuf, nämlich der des/der PsychotherapeutIn, entstanden.
Voraussetzungen für Inanspruchnahme von Psychotherapie
Jede Person kann grundsetzlich PTH in Anspruch nehmen. Meist geben dazu körperliche oder seelische Leidenszustände und/oder der Wunsch nach Veränderung Anlass. Oft steht auch das Bedürfnis nach Ermutigung, um neue Wege wagen zu können, am Therapiebeginn oder das Bestreben, den bisherigen Lebensweg leichter und gangbarer werden zu lassen..
Einzige Voraussetzung ist demnach die grundsätzliche Bereitschaft, sich auf den therapeutischen Prozess einzulassen und an den gewünschten, individuellen Zielen aktiv mitzuarbeiten.
Ziele in der Psychotherapie
Wie schon angeklungen, steht meist ein persönlicher Veränderungswunsch am Beginn einer Therapie. Wie dieses Ziel beim einzelnen Menschen aussieht, bestimmt jedoch immer der/die KlientIn selbst. In der sogenannten Auftragsklärung wird in gemeinsamen Gesprächen geklärt, „wohin“ die therapeutische Reise gehen soll und woran das Erreichen des Zieles erkannt werden kann.
Wie Psychotherapie wirkt
Die Erfahrungen, die Hilfe Suchende seit Jahrzehnten machen konnten, nämlich, dass Gespräche und Interventionen im Rahmen eines therapeutischen Prozesses positive und heilsame Auswirkungen auf psychische- wie physische Leidenszustände haben können, werden nun auch durch die neuersten naturwissenschaftlichen Erkenntnisse bestätigt: So kann mit Hilfe von bildgebenden Verfahren festgestellt werden, wie und in welchen Hirnregionen therapeutische Interventionen wirken .
Anders ausgedrückt: Die Wirksamkeit zwischenmenschlicher Beziehung auf die Biologie des Menschen („was kränkt macht krank“) ist zur wissenschaftlich erwiesenen Tatsache geworden.
Der Einfluss erfolgreicher Psychotherapie auf neurobiologische Abläufe scheint unabhängig von der Art der psychischen Gesundheitsstörung zu sein.
Beispielhaft sei das klinische Zustandsbild der Depression erwähnt:
Es wurde festgestellt, dass bei einer mittelschweren bis schweren Depression Psychotherapie genau so wirksam ist wie die medikamentöse Behandlung.
(Näheres dazu ist in den zahlreichen Publikationen des Psychiaters und Facharztes für Psychotherapeutische Medizin, Joachim Bauer, nachzulesen).
Wenn auch die wissenschaftlich nachgewiesene Wirkung von Psychotherapie für deren Etablierung als eigenständiger Heilberuf wichtig und notwendig ist, so kommt in erster Linie dem subjektiven Empfinden des Klienten/der Klientin größte Bedeutung zu. Sie/er allein bestimmt darüber, wie effektiv, hilfreich und heilsam der therapeutische Prozess erlebt und bewertet wird!
Wie finde ich die „richtige Therapeutin“, bzw. die „richtige Methode“ ?
Jede Psychotherapeutin, die in Österreich diesen Berufstitel trägt ,hat eine durch das Psychotherapiegesetz geregelte Ausbildung absolviert, nach deren Beendigung der Eintrag auf der sogenannten Psychotherapeutenliste (des Bundesministeriums) erfolgt und zur selbständigen Berufsausbildung ermächtigt.
Zusatzbezeichnungen wie z. B „“gestalttheoretische Psychotherapie„ oder „systemische Familientherapie“ geben einen Hinweis auf die Methoden und spezifische Ausrichtung jener Ausbildungseinrichtung, nach der die Psychotherapeutin ausgebildet wurde.
Derzeit gibt es in Österreich 28 anerkannte Ausbildungsrichtungen, die sich zwar u.a. in Methodik, im zu Grunde liegendem Menschenbild und Dauer voneinander unterscheiden, jedoch alle eine (im Psychotherapiegesetz verankerte) qualitativ gleichgestellte und zertifizierte fachliche Qualität gewährleisten.
Im Gegensatz zum medizinischen Bereich, in dem es Spezialisten und Fachärzte gibt (z.B. Facharzt für Kinderheilkunde, Herzspezialist, etc.) ,geht die Psychotherapie nicht von einer „Diagnose spezifischen“ Behandlungsmethode aus: So gibt es weder eine „Psychotherapeutin ausschließlich für Depression„ , noch eine „Spezialistin für psychosomatische Erkrankungen.“
Psychotherapie geht von einem ganzheitlichen Menschenbild aus und ist (in Anlehnung an den Gesetzestext) „die umfassende und geplante Behandlung von psychosozialen oder psychosomatisch bedingten Leidenszuständen in einer Interaktion mit einem oder mehreren Behandelten..“
Wesentlich in der Psychotherapie ist der gemeinsame Prozess, in dem die Psychotherapeutin die Klientin mit ihrer Fachlichkeit begleitet, der Klient jedoch immer „Spezialist für sein Leben“ bleibt und als kompetenter Partner in dieser therapeutischen Beziehung gleichberechtigt Wertschätzung erfährt.